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Für unsere Besucher mit Sehbehinderung |
> > > Wer ist pflegebedürftig?Pflegebedürftige Behinderungen und Krankheiten sind exakt bestimmt, |







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SEITE 2 von 2 Wir beraten Sie gerne auch telefonisch: |
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Pflegestufen:
> > > Stufe 1: erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der - Körperpflege wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren
> > > Stufe 2: erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der - Körperpflege mind. 3x tägl. zu verschiedenen Tageszeiten für mind. 3 Std. die Hilfe bedürftigen zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
> > > Stufe 3: erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der - Körperpflege die rund um die Uhr für mind. 5 Std. Hilfe bedürftigen (auch nachts) und zusätzlich mehrfach in der Woche |
> > > Wo stelle ich einen Antrag?- bei der jeweiligen Krankenkasse. |
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> > > Weitere INFOS, über Leistungen uvm. , erhalten Sie im persönlichen Gespräch. Rufen Sie doch einfach unverbindlich an: T E L E F O N N U M M E R:
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